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treuhandkonto

erstellt, 31.10.2018

Kommt es bei einem Immobilienverkauf zu einem Kaufvertrag ist der nächste Schritt der Gang zum Notar. Der Notar beglaubigt den Kaufvertrag und wickelt die Zahlungsvorgänge über ein Treuhandkonto ab. Damit sind der Käufer und der Verkäufer abgesichert. Der Käufer überweist den Kaufbetrag auf das Treuhandkonto des Notars. Sobald alle notwendigen Bedingungen für die Übertragung des Eigentums geschaffen sind - dabei handelt es sich besonders um die Eintragung des Käufers in das Grundbuch,  leitet der Treuhänder/Notar den Betrag an den Verkäufer weiter. Der Notar bezahlt vom Treuhandkonto auch allfällige Steuern und Gebühren. 

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