erstellt am 15.01.2018
Wohnungsübergabe bei Ein- oder Auszug
Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus beziehen oder ausziehen ist eine protokollierte Übergabe wichtig. Ein Protokoll hilft hier beiden Seiten.
1) Übergabeprotokoll
Lassen Sie sich unbedingt eine unterzeichnete Kopie des Übergabe- oder Übernahmeprotokolls geben. Professionelle Makler oder Hausverwalter haben meist eines dabei oder schicken Ihnen verlässlich eine Kopie.
2) Dokumentieren
Sie alle Zählerstände und Mängel. Bei den Mängeln gibt es einen Unterschied zu Gebrauchsspuren. Echte Mängel sind zB fehlende Fliesen im Bad, größere Löcher an der Wand oder Wasserflecken am Parkettboden. Kleine Bohrlöcher, verfärbte Wände durch Lichteinstrahlung oder poröse Silikonfugen sind Gebrauchsspuren und mit den Mietkosten abgegolten.
3) Übergabe
In welchem Zustand muss eine Wohnung oder ein Haus übergeben werden?
Meist steht in Mietverträgen, dass die Wohnung "besenrein" übergeben werden muss. Damit ist gemeint, dass alle Möbel, die nicht Teil des Mietvertrages sind, ausgeräumt werden müssen und alles gefegt und gewischt ist. Eine Renovierung ist nicht nötig. Die Abnutzung der Wohnung ist in den Mieten bereits inkludiert. Es kann aber auch sein, dass in manchen Verträgen festgehalten ist, dass die Wohnung auszumalen ist. Zum Beispiel wenn Sie die Farbe stark geändert haben oder Tapeten angebracht haben. Diese sind dann wieder zu entfernen.
Wir, als erfahrene Hausverwalter und Immobilientreuhänder stehen Ihnen gerne für Fragen dazu gerne zur Verfügung.